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   OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91 (https://dejure.org/1992,8620)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.02.1992 - 1 L 33/91 (https://dejure.org/1992,8620)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Februar 1992 - 1 L 33/91 (https://dejure.org/1992,8620)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 8 A 302/87
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.01.1982 - 6 B 82/81

    Beeinträchtigung; Öffentliche Belange; Vorhaben; Errichtung; Einkaufszentrum;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Dementsprechend bedarf es auch keiner Entscheidung darüber, ob bei Gültigkeit des Bebauungsplanes Nr. ... der Beigeladenen zu 1) unter dem Gesichtspunkt des Rücksichtnahmegebotes zugunsten des Klägers noch § 15 Abs. 1 BauNVO Anwendung finden kann, der gezielt auch und vorliegend wegen der handgreiflichen Nähe des klägerischen Grundstücks zum Plangebiet insbesondere planüberschreitend wirkt (vgl. Schlichter, aaO), oder ob er bereits von der planerischen Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB/§ 1 Abs. 7 BBauG aufgezehrt wurde (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.01.1992 - 6 B 82/81 -, BauR 1982, 372; BVerwG, Beschl. v. 27.12.1984 - 4 B 278.84 -, BRS 42 Nr. 183 m.w.N.).

    Die fehlende Erschließung als solches vermittelt keinen baurechtlichen Nachbarschutz (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.01.1982 - 6 B 82/81 -, BauR 1982, 372; OVG Münster, Urt. v. 23.02.1983 - 11 A 1790/81 -, BauR 1983, 445).

  • BSG, 09.12.1987 - 10 RKg 5/85

    Rechtshängiger Anspruch - Übergang auf anderen Verwaltungsträger -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn ein rechtshängiger Streitgegenstand bzw. Anspruch im Wege der Funktionsnachfolge auf einen anderen Verwaltungsträger übergegangen ist (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 24.07.1978 - 6 O VIII 77 -, DöV 1978, 847; BSG, Urt. v. 09.12.1987 - 10 RKg 5/85 -, NVwZ 1988, 766).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1983 - 11 A 1790/81
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Die fehlende Erschließung als solches vermittelt keinen baurechtlichen Nachbarschutz (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.01.1982 - 6 B 82/81 -, BauR 1982, 372; OVG Münster, Urt. v. 23.02.1983 - 11 A 1790/81 -, BauR 1983, 445).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalles wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urt. v.25.02.1977 - VI C 2.75 -, BVerwGE 52, 122).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Dabei kann als Orientierungsrahmen für die Lärmbeeinträchtigungen im Sinne eines groben Anhalts grundsätzlich von den Mittlungspegeln der TA-Lärm und der VDI-Richtlinie 2058 ausgegangen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - BVerwG 7 C 77.87 -, BauR 1989, 172).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Abgesehen davon, daß die Anzahl der den Parkplatz der Beigeladenen zu 2) anfahrenden Pkw wesentlich geringer ist als diejenige der den Südparkplatz der Beigeladenen zu 3) beanspruchenden Kfz und abgesehen davon, daß es keinen Anspruch auf Beibehaltung einer bisherigen günstigen Verkehrslage gibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.11.1979 - 4 N 1.78 -, BRS 35 Nr. 24), ist diese Verkehrsführung auch deshalb zu Lasten des Klägers zu berücksichtigen, weil sie bereits planungsrechtlich als vorgegeben anzusehen war.
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Treffen, wie im vorliegenden Fall, Nutzungen unterschiedlicher Art zusammen, nämlich südlich des R.s Wohnbebauung und nördlich des R.s - ungeachtet der planungsrechtlichen Festsetzung - Verwaltungs- und Hochschulnutzung, so sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die jeweiligen Grundstücksnutzungen mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, und zwar in der Weise, daß die Verwaltungs- und Hochschulnutzung die von ihr ausgehenden Belästigungen in Grenzen hält und daß die benachbarte Wohnnutzung die Tatsache, daß sie in der Nähe einer Belästigungsquelle angesiedelt ist, "im Sinne der Bildung einer Art Mittelwert" respektiert (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - IV C 71.73 -, BRS 29 Nr. 135; BVerwG, Beschl. v. 05.03.1984 - 4 B 171.83 -, BRS 42 Nr. 66).
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Treffen, wie im vorliegenden Fall, Nutzungen unterschiedlicher Art zusammen, nämlich südlich des R.s Wohnbebauung und nördlich des R.s - ungeachtet der planungsrechtlichen Festsetzung - Verwaltungs- und Hochschulnutzung, so sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die jeweiligen Grundstücksnutzungen mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, und zwar in der Weise, daß die Verwaltungs- und Hochschulnutzung die von ihr ausgehenden Belästigungen in Grenzen hält und daß die benachbarte Wohnnutzung die Tatsache, daß sie in der Nähe einer Belästigungsquelle angesiedelt ist, "im Sinne der Bildung einer Art Mittelwert" respektiert (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - IV C 71.73 -, BRS 29 Nr. 135; BVerwG, Beschl. v. 05.03.1984 - 4 B 171.83 -, BRS 42 Nr. 66).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Dazu gehört in erster Linie der Zugang zur Straße, d. h. eine der tatsächlichen und rechtlich zulässigen Nutzung des Grundstücks entsprechende Verbindung zum Straßennetz (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 29.04.1977 - 4 C 15.75 -, DöV 1977, 604).
  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80

    Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Darüberhinausgehende Anforderungen an die Beschaffenheit des Straßennetzes selbst, insbesondere Ansprüche auf Aufrechterhaltung bestimmter vorteilhafter Verkehrsverbindungen lassen sich aus dem eigentumsrechtlich geschützten Anliegergebrauch nicht herleiten (BVerwG, Urt. v. 11.11.1983 - 4 C 82.80 -, DöV 1984, 426).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 19.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beiladung - Wochenendhaus - Beseitigung

  • BVerwG, 27.12.1984 - 4 B 278.84

    Baurecht - Rücksichtnahmegebot - Bebauungsplan - Festsetzungen - Abwägung -

  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 40.80

    Fernstraßen - Einstufung - Bundesautobahn - Qualifikationsmerkmale - Vorbelastung

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91

    Begründung ; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Baugenehmigung

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2013 - 1 KN 1/13

    Kieler Bebauungsplan zur Erweiterung des Einkaufszentrum Mettenhof unwirksam

    Die Grundstücksveräußerung bleibt im verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren gemäß §§ 173 VwGO, 265 Abs. 2 ZPO auf die Prozessführungsbefugnis des antragsbefugten Grundeigentümers ohne Einfluss (BVerwG, Beschl. v. 01.08.2001, 4 BN 43.01, NVwZ 2001, 1282; Urteil des Senats vom 18.02.1992, 1 L 33/91, Die Gemeinde SH 1992, 363).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.1992 - 1 L 99/91
    Vielmehr bleibt der Kläger nunmehr allein prozeßführungsbefugt hinsichtlich des Streitgegenstandes, entweder aus dem analog anwendbaren Rechtsgedanken des § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach eine (Teil-) Veräußerung oder (Teil-) Abtretung der Streitsache aus Gründen der Prozeßökonomie auf den Fortgang des Verfahrens keinen Einfluß hat (vgl. dazu Urteil des Senats v. 08.02.1992 - 1 L 33/91 -), oder aus der Überlegung heraus, daß der infolge der Eigentumsübertragung eingetretene Parteiwechsel als Klageänderung i.S.d. § 91 Abs. 1 VwGO anzusehen ist (vgl. u.a. Redeker/von Oertzen, Kommentar zur VwGO, 10. Aufl. 1991, § 91 Rdnr. 5), die der Senat jedenfalls für sachdienlich hält.
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